Digitale Schule der Zukunft

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Unsere Schule ist eine "Digitale Schule der Zukunft". In diesem Zusammenhang werden alle Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 7 als "Tabletklassen" geführt. Das bedeutet, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein eigenes Tablet zum Lernen verwendet. Dabei wird das Lernen mit analogen und digitalen Medien und Werkzeugen nahtlos integriert – sowohl im Klassenzimmer als auch beim Lernen zuhause.

Wenn Ihr Kind neu in die 5. oder 7. Klasse kommt, so erhalten Sie auf dieser öffentlichen Taskcard "Einführung für Eltern", die Möglichkeit sich umfassend zu informieren.

 Siehe auch: https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/

 

DSdZ für Eltern

Die ausführliche Einführung ist geschützt mit einem Passwort, welches Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erfahren können.

Tag der Begegnung im Advent

Die Schulgemeinschaft der Dr.-Ernst-Schmidt-Realschule Ebern freut sich auch in diesem Jahr wieder einen „Tag der Begegnung im Advent“ am Sonntag, 3. Dezember 2023 zwischen 14:00 und 17:00 Uhr ausrichten zu können.

Berufsberater der Agentur für Arbeit

Berufsberater:

Peter Stretz

Agentur für Arbeit, Schweinfurt

Tel.: 0800 4 5555 00 (kostenfrei zur Terminvereinbarung)

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Staatliche Schulberatungsstelle

Staatliche Schulberatungsstelle für Unterfranken

Ludwigkai 4

97072 Würzburg

Tel.: 0931 260 775 – 0

Fax: 0931 260 775 – 121

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:

https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung/unterfranken.html

Infoabend zum Übertritt

Am Mittwoch, 16. Februar 2022 findet unser zweiter digitaler Übertrittsinformationsabend statt, zu dem wir Sie als Eltern der ViertklässlerInnen herzlich einladen.

Themen des Abends sind das Schulprofil der Eberner Realschule, ihr Fächerangebot, die Anforderungen und das Aufnahmeverfahren (Probeunterricht) sowie die vielfältigen Möglichkeiten nach dem Realschulabschluss.

Hierzu ist auf der Homepage der Schule unter www.rsebern.info am 16. Februar 2022 ab 17:30 Uhr ein Link zu finden, mit dem Sie am digitalen Informationsabend teilnehmen können. Die Veranstaltung beginnt um 17:35 Uhr.

Infoveranstaltung zum Übertritt

Am Mittwoch, 16. Februar 2022 findet unser zweiter digitaler Übertrittsinformationsabend statt, zu dem wir Sie als Eltern der ViertklässlerInnen herzlich einladen.

Themen des Abends sind das Schulprofil der Eberner Realschule, ihr Fächerangebot, die Anforderungen und das Aufnahmeverfahren (Probeunterricht) sowie die vielfältigen Möglichkeiten nach dem Realschulabschluss.

Hierzu ist auf der Homepage der Schule unter www.rsebern.info am 16. Februar 2022 ab 17:30 Uhr ein Link zu finden, mit dem Sie am digitalen Informationsabend teilnehmen können. Die Veranstaltung beginnt um 17:35 Uhr.

Damit Sie sich bereits im Vorfeld einen Überblick über die Schule, die moderne technische Ausstattung sowie ihre Räume und Fachräume verschaffen können, gibt es auf der Homepage auch einen kurzen „virtuellen Schulhausrundgang“ und weitere Informationen zum Übertritt, insbesondere zur Projektklasse Chor etc.

Bitte beachten Sie, dass unser ursprünglich geplanter „Tag der offenen Tür“ am Freitag, 18.02.2022 leider pandemiebedingt entfallen muss.

Hier könnt ihr unsere Schule virtuell besuchen:

 

Chorklasse an unserer Realschule

Ihr Kind

… liebt es zu singen?

… lässt sich von Musik begeistern?

… hat Spaß am gemeinsamen Musizieren?

Dann ist es bei uns in der Chorklasse genau richtig!

Seit über 10 Jahren gibt es an unserer Schule die Projektklasse Chor, an der bereits viele Kinder mit Begeisterung teilgenommen haben. Einige von ihnen möchten gerne berichten, warum sie sich für die Chorklasse entschieden haben und wie ihnen diese Zeit gefallen hat:

 

Benedikt

Benedikt

Hannah

Hannah

Elena

Elena

Leni

Leni

Leon

Leon

Lisa

Lisa

Luisa

Luisa

 

Der Schwerpunkt unserer Chorklassenarbeit liegt auf der Stimmbildung und dem Singen von aktuellen Popsongs. Was gerade im Radio läuft oder bei Youtube „in“ ist, wollen die Kinder immer singen. Damit das Ganze „groovt“, gibt es dazu eine Begleitung vom Klavier oder von der Schulband. Die beliebten Boomwhackers und Cajons kommen dabei ebenso gerne zum Einsatz. Manchmal sind die Kinder so begeistert, dass sogar ein Tanz dazu entsteht. Sehen Sie hier unsere Chorklassen bei unserem Sommerkonzert 2019:

Wir freuen uns auf Ihre Kinder! Jeder ist willkommen!

 

Hier könnt ihr tolle Projekte im Kunstunterricht der letzten Zeit sehen

kunst


Flyer der Realschule Ebern

 

Flyer Chorklasse

 

 



Beratungslehrkraft

BERATUNGSLEHRKRAFT

Sabine HeinrichFrHeinrichR

 

Dr.-Ernst-Schmidt-Realschule Ebern

Georg-Nadler-Straße 7

96106 Ebern

Raum 0.27

Sprechstunde nach Vereinbarung

Telefonisch: 09531 9414840 (Sekretariat)

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

als Beratungslehrkraft der Schule biete ich Unterstützung und Hilfe bei unterschiedlichen Fragestellungen und Problemen an, die sich im Laufe der Schulzeit ergeben können:

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Manchmal lassen sich durch ein ausführliches Gespräch bereits Lösungen finden, mitunter ist auch ein zweites oder drittes Gespräch nötig. In den meisten Fällen können so größere Probleme vermieden werden.

Leider gibt es aber auch schwerwiegendere Probleme, die nicht im Rahmen der schulischen Beratung gelöst werden können, sondern einer ausführlichen Therapie bedürfen. In diesem Fall versuche ich, gemeinsam mit Ihnen, einen passenden Ansprechpartner zu finden.

Wenn Sie also Hilfe oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne auf einem der oben genannten Wege zum persönlichen Gespräch.

 

Telefonanlage der Realschule ausgefallen

Leider ist unsere Telefonanlage vollständig ausgefallen. Die Reparaturarbeiten dauern an. Nehmen Sie in dringenden Fällen bitte per E-Mail Kontakt zu uns auf.

Beratungsangebote für Schüler und Eltern in der Corona-Krise

Beratungsangebote für Eltern:

 

Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche:

  • Die Nummer gegen Kummer ist unter Tel. 116 111 montags bis samstags von 14 – 20 Uhr erreichbar.
  • Bei der bke-Jugendberatung können Jugendliche andere junge Menschen als Gesprächspartner finden und Kontakt zu erfahrenen Beraterinnen und Beratern aufnehmen.
  • Das Hilfetelefon ist unter Tel. 0800 22 55 530 bei allen Fragen und für Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Mittwoch und Freitag von 9 – 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 15 – 17 Uhr.
  • Save me online hilft, wenn statt einer telefonischen Beratung bei sexuellem Kindesmissbrauch lieber Online-Hilfe per E-Mail gewünscht ist.
  • Auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch finden Betroffene weitere Informationen und Ansprechpartner.

 

Diese Ansprechstellen sind auch auf der Internetseite des Staatsministeriums genannt (https://www.km.bayern.de/schueler/meldung/6941/hier-finden-schueler-und-elternberatungsangebote-und-unterstuetzung.html).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutzerklärung-2019

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Dr.-Ernst-Schmidt Realschule Ebern
Schulleitung: RSD Hartmut Weis, Schulleiter
Georg-Nadler-Straße 7
96106 Ebern
Deutschland

Telefon +49 (0) 9531 / 941484-0
Telefax +49 (0) 9531 / 941484-11
 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Sie erreichen unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten unter:

Dr.-Ernst-Schmidt Realschule Ebern
Georg-Nadler-Straße 7
96106 Ebern
Deutschland

Telefon +49 (0) 9531 / 941484-0
Telefax +49 (0) 9531 / 941484-11
Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.


Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19
80502 München 
Adresse: Wagmüllerstraße 18
80538 München 
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

B) Informationen zum Internetauftritt

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.

Aktive Komponenten

Wir verwenden aktive Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls. Diese Funktion kann durch die Einstellung Ihres Internetbrowsers von Ihnen abgeschaltet werden.

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit.

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

  Betroffene Daten Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist
1. Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift 50 Jahre
2. Leistungsnachweise 2 Jahre
3. alle übrigen Daten 1 Jahr

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO),
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten

Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

Tag der Begegnung

Am 2. Dezember fand der traditionelle Tag der Begegnung im Advent an der Dr.-Ernst-Schmidt Realschule statt. Wie immer nutzten neben den Eltern, SchülerInnen und Lehrkräften auch viele ehemalige Schülerinnen und Schüler, die Gelegenheit, sich an ihrer früheren Schule zu verabreden. Dazu bot der Elternbeirat Kaffee und viele selbst gebackene Kuchen an. Umrahmt wurde dieser Tag von den 10. Klassen, die mit unterschiedlichen Angeboten für das leibliche Wohl sorgten. Außerdem gab die Theatergruppe mit Herrn Offenwanger eine kurze Kostprobe ihres Könnens und das Schulorchester sorgte unter Herrn Schmidt mit Advents- und Weihnachtsliedern für vorweihnachtliche Stimmung.

Wettbewerb der Schülerlotsen

Als wir (Lara König und Kilian Käb) den Schulentscheid für Schülerlotsen an der Dr.-Ernst-Schmidt Realschule gewannen, wussten wir noch nicht was auf uns zu kommen würde. Am 04. Mai war es dann soweit. Wir wurden von einem Polizeibeamten mit einem Pkw der Polizei nach Karlstadt in Unterfranken gefahren, um dort am Bezirksentscheid der Schülerlotsen teilzunehmen. Als wir dort ankamen, mussten wir uns anmelden, und bekamen dann jeder eine bestimmte Nummer zugeteilt. Die erste Disziplin war ein theoretischer Test. Hierzu wurden wir in einem Nebenraum an Einzeltischen verteilt. Danach wurden noch drei weitere praktische Tests durchgeführt. Als erstes kam ein Reaktionstest dran. Als wir diesen beendet hatten, fuhren wir aus der Stadt heraus auf eine kleine Nebenstraße. Dort waren 3 Fahrzeuge geparkt​, deren Entfernung wir von einem bestimmten Punkt aus schätzen mussten. Beim letzten Test setzten sich die verschiedenen Fahrzeuge( Motorrad, Auto,LKW) schließlich in Bewegung und wir mussten die Geschwindigkeit schätzen. Nach dem Auswerten der Tests, wurde der Sieger gekürt.. Schließlich bekamen wir noch etwas zu Essen, und wurden wieder von dem Polizeibeamten nach Hause gefahren

FTE heißt jetzt Valeo – doch unser Theater bleibt Kantinengast

 

Einladung

Am 3. Mai um 19.30 ist es wieder soweit; unsere Theatergruppe präsentiert sich der Öffentlichkeit.

Somit freuen wir uns, Sie, liebe Eltern, liebe Schüler und alle Theaterinteressierten in der Kantine von Valeo (ehemals FTE) begrüßen zu dürfen. Gespielt wird eine Komödie, es dürfte also witzig werden, wenn wir

den "eingebildeten Kranken"

von Moliere spielen.

Der Eintritt ist frei, für kühle Getränke ist gesorgt.

Besuchen Sie „die Bretter, die die Welt bedeuten.

Ulrich Offenwanger

Umweltschule

Die Dr.-Ernst-Schmidt Realschule Ebern trägt seit über 7 Jahren die Auszeichnung "Umweltschule in Europa".

„Umweltschule in Europa - Internationale Agenda 21-Schule“ ist eine Auszeichnung, um die sich bayerische Schulen bewerben können. Sie müssen dazu innerhalb eines Schuljahres zwei Themenfelder aus den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit bearbeiten, dokumentieren und einer Fachjury vorlegen.

Die aufgegriffenen Themen reichen von Energiesparmaßnahmen an der Schule und Klimaschutzfragen über Baumpflanzaktionen und Biotopschutzmaßnahmen bis hin zur Umsetzung eines schuleigenen Müllrecyclingkonzepts.

Das Projekt "Umweltschule in Europa - Internationale Agenda 21 Schule" wird in Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit jährlich rund 50.000 Euro gefördert. Projektpartner sind das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie die Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung (DGU), als deren Vertreter für Bayern Frau Birgit Feldmann vom Landesbund für Vogelschutz (LBV) fungiert.

 

Medienkonzept

Die Ausstattung mit den neuesten digitalen Medien alleine ist nicht genug!

Digitale Medien gehören heute zur Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen wie das tägliche Zähneputzen. So besitzen laut der Jim-Studie, die jährlich zentrale Basisgrößen zur Mediennutzung Zwölf- bis Neunzehnjähriger liefert, annähernd 100 Prozent ein eigenes Smartphone. Sie kommunizieren digital, streamen Musik oder Videos und präsentieren sich selbst schon früh auf verschiedensten Onlineplattformen. Medienkompetenz ist deshalb eine Schlüsselkompetenz, die Kinder dazu befähigt, die unendlichen Möglichkeiten sinnvoll zu nutzen, die Gefahren zu erkennen, sich davor zu schützen und kritisch, aber ebenso kreativ mit Medien umzugehen.

Daher wollen wir unsere Schülerinnen und Schüler fit für den Umgang mit Medien machen und sie bei ihrer Entwicklung zu kompetenten und verantwortungsbewussten Nutzern unterstützen. Medienerziehung ist also selbstverständlich fächerübergreifendes Bildungsziel der Realschule und findet in allen Fächern gleichermaßen statt. Auch in Vertretungsstunden oder der wöchentlichen Klassenleiterstunde werden Themen wie Medienführerschein, Datenschutz, Recht am eigenen Bild, Fakten oder Fakes, Rechte Hetze im Netz, Macht der Werbung, Cybermobbing, Handy-Knigge, Gesprächsregeln auf Social-Media-Plattformen etc. behandelt, um die jungen Menschen zu einem verantwortungsvollen, möglichst gefahrlosen Umgang mit dem Netz zu erziehen.

Außerdem laden wir immer wieder Experten für Workshops ein, wie zuletzt Herrn Kabierske von Klicksalat© zum Thema Mediensicherheitstraining - Gesprächsregeln im Klassenchat für die 7. Klassen. Ein weiteres Beispiel wäre der Schülermedientag für Neuntklässler zum Thema Fakten gegen Fakes in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung. Denn die Ausstattung mit den neuesten digitalen Medien alleine ist nicht genug. Wir als Schule dürfen ebenso wenig wie Sie als Eltern die Kinder ganz den Smartphones und Tablets überlassen.

  • Begleiten Sie Ihre Kinder deshalb beim Konsum von Medienangeboten!
  • Bleiben Sie neugierig und probieren Sie selbst aus, was Ihre Kinder nutzen!
  • Sprechen Sie über kritische Inhalte und Gefahren im Netz!
  • Vermitteln Sie Werte, die Sie auch online von Ihren Kindern einfordern!
  • Scheuen Sie sich trotz Widerstands nicht vor Nutzungszeitbeschränkungen und klaren Verhaltensregeln in sozen Netzwerken!
  • Zeigen Sie alternative Freizeitmöglichkeiten auf!
  • Überdenken Sie als Vorbild für Ihr Kind den eigenen Medienkonsum kritisch!

Hilfe und weitere Informationen für Eltern bietet unter anderem klicksafe.de, die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz. Unterstützung finden Ihre Kinder direkt bei Vertrauenslehrern, Klassenleitern, bei unserer Schulpsychologin Frau Haschler, bei der schulpsychologischen Beratungsstelle, beim Kreisjugendamt Haßberge, bei der Caritas, oder ggf. auch bei der Polizei. Die beiden MiB-Tutoren (Medienpädagogisch-informationstechnische Beratungslehrkräfte) unserer Schule, Frau Siedler und Herr Zimmer, stehen ebenfalls als Ansprechpartner für Eltern zur Verfügung, wenn es um Fragen rund um Medien geht.

 

Täglich fallen aus unterschiedlichen Gründen (Fortbildungen, Krankheit, Projekte, Prüfungen, Klassenfahrten, etc.) Vertretungsstunden an, die sich nicht vermeiden lassen. Um diese mit sinnvollen Inhalten füllen zu können und die Qualität der Vertretungsstunden zu steigern, wurde folgendes Konzept entwickelt.

In Zukunft werden nach Möglichkeit reguläre 6. Unterrichtsstunden auf frühere zu vertretende Stunden vorgezogen, so dass die 6. Stunde zu einer Intensivierungsstunde wird. In einer Intensivierungsstunde erledigen die Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben und bereiten lernend Unterrichtsstunden des Tages nach bzw. Unterrichtsstunden der nächsten Tage vor.

 

a) Grundlegender Ablauf

Ergeben sich Vertretungsstunden zwischen der 1. und 5. Stunde, so wird versucht, die sechste Stunde oder den Nachmittagsunterricht in eine dieser Vertretungsstunden vorzuziehen.

Eine Vertretungsstunde in der 6. Stunde wird automatisch zu einer Intensivierungsstunde.

Nachmittagsunterrichte können so in den Vormittag verlegt werden, so dass der Nachmittag frei wird. Eine freiwerdende sechste Stunde kann jedoch nicht entfallen. Stattdessen haben die Schüler in der sechsten Stunde eine Intensivierungsstunde.

In einer Intensivierungsstunde erledigen die Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben, lassen den Stoff des Tages noch einmal Revue passieren und bereiten sich auf den nächsten Schultag vor.

 

b) Besonderheit und Konsequenzen

Der reguläre Unterricht wird in eine günstigere Tageszeit verlegt und die Belastung der Schülerinnen und Schüler am Nachmittag gesenkt.

In der Intensivierung befinden sich die Schülerinnen und Schüler in einem Klassenzimmer und werden mehrfach in verschiedenen Abständen durch eine Lehrkraft beaufsichtigt und kontrolliert.

Die Schülerinnen und Schüler müssen Disziplin und Selbstständigkeit zeigen, um diese Stunden nach den vorgegebenen Regeln sinnvoll zu nutzen.

 

c) Ablauf aus Sicht der Schüler

In der Intensivierungsstunde erledigen die Schülerinnen und Schüler die aufgetragenen Hausaufgaben und haben sich an den vorgegebenen Regelkatalog zu halten. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an den Regelkatalog halten, bekommen Zusatzaufgaben und im wiederholten Fall oder in schwerwiegenderen Fällen eine Nacharbeit am Freitag.

Die Schülerinnen und Schüler bringen (erst!) um 12:55 Uhr das Klassenzimmer selbstständig in Ordnung (Kehren, Tafel wischen, Fenster schließen, Licht und Heizung ausmachen, Elektrische Geräte/Medien ausmachen). Die aufsichtführende Lehrkraft entlässt die Klassen nach Kontrolle ab 12:57 Uhr, wobei die kooperativste Klasse als erste vorzeitig gehen darf (Belohnung).

 

Die Schüler und Schülerinnen gewinnen so die Möglichkeit, Vertretungsstunden sinnvoll selbstständig zu nutzen und sich mehr Freizeit am Nachmittag zu erarbeiten. Zum Gelingen des Systems muss jedoch der Verhaltenskatalog mit klaren Disziplinarmaßnahmen von den Schülerinnen und Schülern bzw. der aufsichtführenden Lehrkraft beachtet werden.

Schulsanitäter

Helfen? - Logisch!

Schüler helfen Schüler – so lautet die Kurzformel des Schulsanitätsdienstes

Seit vielen Jahren gibt es an unserer Schule einen aktiven Schulsanitätsdienst – kurz SSD. Dem SSD kommt eine wichtige Rolle zu, da es im Schulalltag immer wieder zu Notfällen kommt und er die Erste-Hilfe-Versorgung an unserer Schule ergänzt. Zudem soll die Hilfsbereitschaft und das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler sowie der Gedanken der „Schulfamilie“ gefördert werden. Unterstützung erhalten wir dabei vom BRK Ebern.

 

Wie werden die Schulsanitäter ausgebildet?

Schüler und Schülerinnen, die sich entschieden haben, Schulsanitäter zu werden, erwerben oder erweitern Kenntnisse in Erster Hilfe in einer acht Doppelstunden umfassenden Grundausbildung durch das BRK und erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine Erste-Hilfe-Bescheinigung. Danach können sie bereits voll im SSD eingesetzt werden.

 

Was sind die Aufgaben des SSD?

•          Betreuung und Unterstützung von Verletzten oder Erkrankten

•          Erstversorgung von Erkrankungen und Verletzungen, wie z.B. Pflaster, Kühlakkus, Verbände

•          Dokumentation der Hilfeleistung

•          Reflektion von Einsätzen

•          Erstellen der Dienstpläne        

•          regelmäßige Aus- und Fortbildungen

•          Überprüfung und Ergänzung der Erste-Hilfe-Materialien

•          Einsatz bei Schulveranstaltungen (Konzerte, Sportfest, …)

 

Wie viel Zeit nimmt der SSD in Anspruch?

•          Ausbildung über 8 Doppelstunden

•          1-2 Dienste in der Woche nach Einsatzplan (Rufbereitschaft)

 

Welchen Nutzen haben die Schüler und die Schule?

•          Milderung der Notfallfolgen durch rechtzeitige Erste Hilfe

•          Direktes praktisches Umsetzen der Ausbildungsinhalte

•          Stärkung des Selbstbewusstseins der Schulsanitäter

•          Erlernen von sozialen Verhaltensweisen und Entwicklung von Verantwortung für Mitschülerinnen und Mitschüler

•          Positive Beeinflussung des sozialen Klimas an der Schule

 

Wie funktioniert der SSD?

•          Die Schulung der Schülerinnen und Schüler in Erster Hilfe übernehmen Ausbilderinnen und Ausbilder des Roten Kreuzes oder geschulte Kooperationslehrerinnen bzw. –lehrer

•          Eine Kooperationslehrerin bzw. –lehrer organisiert den Schulsanitätsdienst und betreut die Gruppe der Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter. Unterstützt wird sie/er dabei vom örtlichen BRK.

Wie werde ich Schulsanitäter?

Alle Schülerinnen und Schüler, die Interesse an Erster Hilfe haben, sich für die Schule und ihre Mitschüler engagieren wollen, zuverlässig sowie teamfähig sind, können sich ab der 8. Klasse bewerben.

 

Was muss ich als Erziehungsberechtigter wissen?

Der Dienst des SSD wird an jedem Schultag in der Form geleistet, dass je zwei Schülerinnen bzw. Schüler Rufbereitschaft haben und sich im Bedarfsfall um Kranke und Verletzte kümmern. Zudem nehmen die Schulsanitäter an Veranstaltungen wie Sportfest und Schulveranstaltungen teil. Ihr Kind ist bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe – wie übrigens alle Ersthelferinnen und Ersthelfer - gegen Eigenschäden versichert. Die Verantwortung der Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer für die Versorgung von Kranken und Verletzten bleibt im vollen Umfang erhalten. Sie und Ihr Kind gehen also keinerlei Risiko ein. Wir als Schule sind stolz und dankbar, dass sich immer wieder junge Menschen engagieren und sich für diesen Dienst melden, denn kaum eine Tätigkeit besitzt einen so hohen ethischen Stellenwert und stellt gleichzeitig ein so wertvolles „Lernen fürs Leben" dar wie die Erste Hilfe.